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Google zahlt Millionensumme für kurze Internet-Adresse g.coGoogle zahlt Millionensumme für kurze Internet-Adresse g.co (mehr)
.co
tritt aus dem .com-Schatten; Spektakulärer Kauf - Der Online-Händler 
Amazon hat die Ein-Zeichen-Domains a.co, k.co und z.co erworben (mehr)
1 Million registrierte .CO-Domains - einmalige Erfolgsgeschichte (mehr)


TOP Gen. Domains IT-RECHT
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AGB-RECHT.CO *199,00 € (mehr) *Unwirksame AGB-Klauseln §§ 305 ff. BGB (Vorsprung des Verwenders) sind seit Jahren der Klassiker bei Abmahnungen von Internetshops; in diesem Segment werden jährlich etliche tausend Abmahnungen auf den Weg  gebracht Rechtsprechung DOMAINRECHT.CO *199,00 € (mehr) *Sie sind auf die verschiedenen gesetzlichen Regelungen für die Vergabe von Internetdomänen spezialisiert. Einprägsame, bekannte und originelle Domainnamen sind sehr begehrt, rechtliche Auseinandersetzungen daher vorprogrammiert Rechtsprechung FERNABSATZRECHT.CO *199,00 € (mehr) *Sie sind auf die besonderen Regeln für den Vertrieb von Waren und Dienstleistungen von Unternehmern an Verbraucher (B2C) i. S. d. §§ 312 b ff.; 355 ff. BGB spezialisiert und/oder eBay, Amazon und/oder Internetshops rechtssicher zu machen Rechtsprechung FILESHARINGRECHT.DE *999,00 € (mehr) FILESHARINGRECHT.COM *999,00 € (mehr) *Z. Zt. laufen hunderttausende von Filesharing-Abmahnungen um. Längst kein Hype mehr, sondern ein Millionengeschäft Rechtsprechung GMBH-RECHT.CO *199,00 € (mehr) *Die GmbH ist seit vielen Jahrzehnten die beliebteste Rechtsform für Kapitalgesellschaften in Deutschland. Der rechtliche Informations- und Beratungsbedarf ist hoch und vielfältig KARTELLRECHT.CO *199,00 € (mehr) *In Deutschland tätige Unternehmer haben das deutsche Kartellrecht und auch das EU-Kartellrecht zu beachten. Sie sind auf diese Spezialnormen (EG; GWB) spezialisiert MARKENRECHT.CO *199,00 € (mehr) *Das Markenrecht spielt im Internet eine immer wichtigere Rolle. Die Anzahl der Streitigkeiten wegen Markenrechtsverletzungen und/oder Verletzung Unternehmenskennzeichen hat inflationär zugenommen Rechtsprechung PATENTRECHT.CO *199,00 € (mehr) *Sie sind auf deutsches, europäisches und internationales Patentrecht und die Anmeldeverfahren spezialisiert WETTBEWERBSRECHT.CO *199,00 € (mehr) *Sie sind auf wettbewerbsrechtliche Ansprüche (UWG) und Verfahren, Abmahnung, einstweilige Verfügung, Unterlassungsklage  spezialisiert Rechtsprechung ZWANGSVOLLSTRECKUNG.CO *199,00 € (mehr) *Sie sind auf die Betreibung von Forderungen spezialisiert

Profitieren Sie als IT-Rechtler mit den o. g.  themenbezogenen Domains. 

GEWERBLICHER-RECHTSSCHUTZ.CO *199,00 € (mehr)  INFO-IT-RECHT.DE *1.999,00 € (mehr)  NETZ-ANWÄLTE.DE *499,00 € (mehr)      NETZ-JURIST.DE *1.499,00 € (mehr)  NETZ-JURISTEN.DE *499,00 € (mehr)  WEB-ANWÄLTE.DE *499,00 € (mehr)  WEB-RECHT.COM *2.999,00 € (mehr)  WEBRECHTLER.COM *999,00 € (mehr) 

Die universellen Top-Domains im Wettbewerb um Mandantschaft im IT-Recht.

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Urteilsdatenbank
1028 Gerichtliche Entscheidungen
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Beratung Abmahnung !
Stand: 19.02.2012 
*Ansprechpartner Rechtsanwalt Stefan Rabeneick

News:
Neue Gegner: Diese Abmahnungen UWG weisen besondere Auffälligkeiten auf. Wir beraten Sie sofort !
- Thomas Russer, Jahnstr. 86, 73037 Göppingen, vertr. d. RÄe Spiske pp., 73079 Süßen (2. Abmahnung).

Gegnerliste (Auszug):


26 Abmahner UWG; davon 18 Abmahner UWG * erfolgreich abgewehrt | *Quote 69,23 %
(mehr)
Wir sind fokussiert auf die Abwehr wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen (UWG)  | Nr. 84: Günter Schmidt e. K., Am Dornbusch 29, 36119 Neuhof, vertr. d.  Rechtsanwalt Michael Balser, Emil-Nolde-Allee 17, 36041 Fulda > erfolgreich abgewehrt | im Zuge dieser Sache konnten wir für unseren Mandanten ggü. dem Abmahner auch erfolgreich eine Vertragsstrafe i. H. v. 2.000,00 € geltend machen, die bereits ausbezahlt wurde (Sachinformation)

43 Abmahner Filesharing; davon 43 Abmahner Filesharing * keine Zahlung | *Quote 100 % 
Abmahnung Filesharing erhalten ? In 43 Filesharing-Sachen wurde bis dato. keine Zahlung Anwaltsgebühr und/oder Schadensersatz (Lizenzgebühr) geleistet (Sachinformation)


*von der Quote ist "nicht" auf die Qualität und/oder Qualifikation anwaltlicher Tätigkeit zu schließen 
*Gegnerliste komplett

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Onlinevertragsrecht

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Hinsichtlich des Medium Internet sind Fragen nach dem Zustandekommen von Verträgen im Internet für jeden Unternehmer zu beantworten. In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, wie der Vertragsschluss online bestenfalls für den Unternehmer zu gestalten ist.

Verträge im eCommerce werden meistens per eMail oder Mausklick abgeschlossen.

Dabei stellt sich für den Händler auch die Frage, ob seine Inhalte im Medium Internet bereits ein verbindliches Angebot darstellen sollen oder die Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot zu unterbreiten (sog. invitatio ad offerendum).

Grundsätzlich kann der Händler über das Zustandekommen des Vertrages selbst entscheiden. Dies ist insofern von Bedeutung, da der Zeitpunkt des Vertragsschlusses auch Einfluss auf andere Rechtsnormen, z. B. die Erteilung der Widerrufsbelehrung i. S. d. §§ 355 ff. BGB (z. B. Dauer der Widerrufsfrist) hat.

Es finden die Vorschriften des BGB i. S. d §§ 145 ff. BGB auch für den Vertragsschluss im Internet Anwendung.

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